
Hoppe bleibt Genosse
Hintergrund für das Ausschlussbegehren waren Äußerungen Hoppes in einem sozialen Netzwerk. Dort hatte er sich mittels Verbalinjurien „in Szene gesetzt“. Einer Beleidigungskaskade folgte sodann die Empfehlung an den Antragsteller des Verfahrens, dass er als „Spasti“ und „Vollspacken“ sich und der Gesellschaft einen Gefallen tun und den Suizid erwägen solle.
Zwar kommt selbst das Parteigericht zu der Erkenntnis, dass dies bedenklich nahe an faschistoiden Denkmustern orientiert. Ein Ausschluss sei dennoch nicht in Betracht zu ziehen, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Antragsteller nicht selber Schuld daran tragen könnte, in dieser Art angegangen worden zu sein. Welcher Gestalt diese Schuld sein könnte, lässt das Schiedsgericht leider nicht wissen.
Vielleicht sind, so wörtlich, „bedenkliche nähe(n) an faschistoiden Denkmustern“ immer dann in Ordnung, wenn es sich bei einem Mitglied um einen Direktkandidaten der Partei handelt. Hoppe wird im Wahlkreis Sarstedt, Bad Salzdetfurth für Die Linke in das Landtagswahlkampfgeschehen eingreifen.
Ein trauriges Bild, das Die Linke in Niedersachsen hier im Wahlkampf abgibt. Die Toleranzgrenzen zu rechtem Gedankengut werden so in einer Verkehrung von Täter- und Opferrollen immer da für legitim erachtet, wo das Opfer nicht nachweisen kann, dass es zu Unrecht mit faschistoider Provokation angegangen wurde. Wer so fahrlässig mit dem Label „antifaschistischer Partei“ umgeht, der muss sich um sinkende Kompetenz- und Umfragewerte in der Tat keine Sorgen mehr machen. Der Fall Hoppe verschiebt dabei erneut die Schmerzgrenze, was im parteiinternen Meinungskampf als ertragenswert erachtet werden muss und was nicht mehr akzeptabel ist, ins Unerträgliche.
(twak)
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